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Vereinbarung

Coaching- / Beratungsvertrag

Zwischen
Herrn Jörg C. Kopitzke®, zum Jagenstein 6, 14478 Potsdam , +49 1705205070, info@pro-agilist.de
(im folgenden Coach genannt)

und

Herrn/Frau/Firma
[Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse]

(im Folgenden Coachee genannt. Umfasst auch Teams und Organisationen)

(Coach und Coachee gemeinsam auch als Parteien bezeichnet)

wird nachstehender Vereinbarung geschlossen, die für ein erfolgreiches Coaching notwendig ist.

1. Inhalte des Coaching-/ Beratungsauftrags

  • Der Inhalt und gegebenenfalls das Ziel des Coachings/der Beratung beziehungsweise der einzelnen Einheiten (im Folgenden Auftrag genannt) werden zwischen Coach und Coachee gemeinsam im Rahmen einer Auftragsklärung festgelegt.
  • Coaching erfordert die aktive Mitarbeit des Coachee, dieser leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Der Coach steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur Seite. Die Wahl der Methode wie auch deren Abänderung unterliegt der Entscheidung des Coachs. Es kommen visuelle als auch akustische Aufnahmetechniken zum Einsatz, die nach Auswertungen die anzustrebenden Veränderungen stützen, fördern und ggfls. auch dokumentieren. Eine gesonderte Erlaubnis ist aus Gründen der Zielrelevanz und der gewünschten Geschwindigkeit nicht erforderlich und dieses Vorgehen ist durch Zustandekommen des Auftrages genehmigt.
  • Der Coachee handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Er ist für seine physische und psychische Gesundheit sowie sein Wohl-befinden während den Coaching-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Coachee aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich.
  • Der Coach arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Live- und Business Consultants und vertritt seine förderliche Moral und einwandfreie Werte. Als Quelle dienen Richtlinien und Kodex des DBVC e.V. Es wird garantiert, dass personen- bezogene Daten, Aufzeichnungen und Materialien höchster Geheimhaltung unterliegen und ausnahmslos und ausschliesslich nur dem Coachee dienen bzw. zur Verfügung gestellt werden. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

2. Vorerkrankungen

  • Der Coachee versichert, dass er weder Medikamente / harte Drogen einnimmt noch an einer Erkrankung leidet oder eine Diagnose hat, die einem Coachingprozess und/oder der Erfüllung des Auftrags aus medizinischen, psychotherapeutischen, psychologischen oder sonstigen Gründen entgegenstehen.
  • Er versichert darüber hinaus, sich in Bezug auf den Coachingprozess und/oder für den Zeitraum der Coachingintervalle in keiner ärztlichen, psychologischen oder psychotherapeutischen Behandlung zu befinden.
  • Der Coachee befindet sich seit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [Datum]

    bei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [Arzt / Therapeut / Psychologe] (behandelnder Arzt / Therapeut / Psychologe) in Behandlung. Der Coachee hat seinen behandelnden Arzt / Therapeut / Psychologen im Vorfeld des Abschlusses dieses Vertrages über die Aufnahme der Coaching-Arbeit informiert. Seitens des behandelnden Arztes / Therapeuten / Psychologen wurden [keine / folgende] Bedenken erhoben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . [bitte ggfls. ausführen]
  • Der Coachee nimmt zur Kenntnis, dass bei Diagnosen, Erkrankungen oder Medikamenten-Einnahme ein sinnvoller Coachingprozess nicht gewährleistet werden kann und wird den Coach bei Vorliegen einer Krankheit oder Diagnose im obigen Sinn umgehend informieren.

3. Ort des Coachings

  • Sofern im Einzelfall nichts anderes zwischen dem Coach und dem Coachee vereinbart wird, finden die Coaching-Einheiten mit oder in den Räumlichkeiten des Coachs statt. Bis auf weiteres werden technische Mittel (u.a. Video, Telefon) bevorzugt eingesetzt.
  • Wird im Einzelfall ein abweichender Ort vereinbart, so wird der Coach zusätzlich eine Anfahrtskosten-pauschale in Höhe von mind. 25 % des zugrundeliegenden Stundensatzes (ohne USt) zur Berechnung bringen.

4. Honorar

  • Für seine Leistungen wird der Coach ein sofort fälliges Honorar von 1% des meldepflichtigem Umsatzes des Vorjahres (ohne USt) pro angefangener Coaching-Einheit, in Teilen von 1/12, also monatlich, davon 1/2 als Abschlag im Vorraus, 1/2 für den laufenden Monat, jedoch mindestens einen Stundensatz von 79 EUR (netto) bzw. einen Tagessatz von 590 EUR (netto) verrechnen. Die Werte orientieren sich an EBITDA.
  • Dies gilt auch für Coachings via E-Mail, Video oder Telefon. Eine Coaching-Einheit beträgt im Durchschnitt bis zu 45 Minuten. Sollte das Coaching-Ziel [für diese Einheit] vor Ablauf einer Coaching-Einheit erreicht werden, wird die Einheit dennoch voll verrechnet. Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Coaching-Einheit ist im Honorar für diese Coaching-Einheit nicht enthalten und wird auf dieser Basis gesondert ausgewiesen und mit abzüglich 10 % in Rechnung gestellt.
  • Sofern nicht Vorauszahlung vereinbart wird, sind Honorare grundsätzlich sofort und ohne Abzug ohne Skonto nach jeder Coaching-Einheit zu begleichen. Rahmenvereinbarungen und fest gebuchte Kontingente (wie quartalsweise oder halbjährlich) können formlos schriftlich vereinbart werden (gesonderter Anhang).
  • Bezahlt der Coachee trotz Fälligkeit nicht, so ist der Coach ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen von 10 Prozent pro Jahr einzufordern. Darüber hinaus kann der Coach auch den Ersatz anderer, vom Coachee verschuldeter Schäden geltend machen, beispielsweise die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen. Insbesondere wird der Coach dem Coachee für jede schriftliche Mahnung einen Betrag von EUR 15,00 (netto) in Rechnung stellen.

5. Termine, Zeitintervalle und Ausfallshonorar

  • Die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Coaching-Einheiten werden im Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann der Coachee eine Einheit nicht wahrnehmen, so hat er dies dem Coach so früh wie möglich mitzuteilen. Eine Absage per mail oder SMS ist erwünscht.
  • Erfolgt die Absage weniger als einen Werktag vor dem Termin, so ist das für diese Coaching-Einheit vereinbarte Honorar vom Coachee zu bezahlen.
  • Sofern der Coach eine Coaching-Einheit nicht wahrnehmen kann, wird er im Einvernehmen mit dem Coachee einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.

6. Anlagen

  • Der Coachee bestätigt, folgende mit ? gekennzeichnete Anlagen zu diesem Vertrag erhalten zu haben und diesbezüglich ausreichend informiert worden zu sein:
    • Anlage ./1 Beschreibung und Standesregeln Coaching/Lebens- und Sozialberatung
    • Anlage ./2 Datenschutzerklärung
    • Anlage ./3 Rücktrittsrecht: nur bei Vertragsabschluss außerhalb der Räumlichkeiten des
      Coachs (zB via E-Mail)

7. Beendigung

Die Parteien können diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen (E-Mail genügt). Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt, ebenso Punkt 5 dieses Vertrages.

8. Allgemeine Bestimmungen

  • Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt deutsches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der deutschen Gerichte vereinbart.
  • Neben dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
  • Sofern in diesem Vertrag im Einzelnen nichts anderes vereinbart ist, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieses Formerfordernisses, der Schriftform.

9 Entbindung von Verschwiegenheit

  • Der Coach und seine Arbeitnehmer sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und insoweit der Coachee den Coach ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet, oder der Coach aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.
  • Auf Wunsch des Coachee entbindet dieser den Coach von der Verschwiegenheit gegenüber [Herrn / Frau / Firma / Amt Name, Anschrift]
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  • Eine Entbindung des Coachs von der Verschwiegenheitspflicht bedeutet jedoch nicht, dass der Coach zur Auskunftserteilung auch verpflichtet ist.

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Ort

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Datum

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Unterschrift Coachee (Empfänger)

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Ort

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Datum

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Unterschrift Coaches (Geber)

Erfahrungen & Bewertungen zu Jörg C. Kopitzke